Ausschreibung für das Hallenturnier 2020
1.) Anmeldeberechtigt sind die in der Gemeinde Großheide ansässigen Vereine, Organisationen, ferner
Betriebsmannschaften, Theken- u. Straßenmannschaften u. a. Über die Zulassung zum Turnier
entscheidet das Organisationsteam
2.) Es wird in 5 Klassen gespielt:
a) Aktive Damen und Herren mit 5 Spieler(innen)
b) Nichtaktive Damen und Herren mit 5 Spieler(innen)
c) C- und B-Junioren mit 5 Spieler(innen)
d) E-, D-, F-Junioren mit 6 Spieler(innen) je Mannschaft
e) Mix-Turnier mit 5 Spieler(innen); 2 Damen müssen als Feldspieler dauerhaft während des Spiels eingesetzt werden
3.) Jeder Spieler und jede Spielerin darf nur in einer Mannschaft während des Supercups spielen. Das Mix-Turnier ist
ein eigenständiges Turniere und ist somit von Satz 1 nicht betroffen. Eine Mannschaft besteht maximal aus 13 Spieler(innen). Pro Spieltag dürfen 10 Spieler(innen) auf
dem Spielberichtsbogen gemeldet werden. Im gesamten Turnier darf die Höchstzahl von 13 eingesetzten Spielern(innen) nicht überschritten werden.
4.) Spielberechtigt sind Bürger die seit dem 01.09. des Vorjahres mit dem 1. Wohnsitz in der Gemeinde Großheide gemeldet sind. Spielberechtigt sind Mitglieder von Vereinen & Betrieben die mindesten seit dem 01.09. des Vorjahres Mitglied des betreffenden Vereins/Betriebes sind. Die Mitgliedschaft, bzw. bei Aktiven eine Spielberechtigung zum 01.09 des Vorjahres, muss u. U. nachgewiesen werden. Alle Spieler die eine Fußballspielberechtigung für einen auswärtigen Verein haben, dürfen nur dann spielen, wenn sie Bürger der Gemeinde Großheide sind.
5.) Im Seniorenbereich müssen männliche Spieler am Spieltag das 16. Lebensjahr, weibliche das 14.
Lebensjahr vollendet haben. Die Junioren spielen in ihrer entsprechenden Altersklasse.
6.) Wer mit Beginn der aktuellen Punktspielserie an einem Fußball-Pflichtspiel (Punkt- oder Pokalspiel)
teilgenommen hat, zählt zu den aktiven Spieler(innen). Wer in der aktuellen Punktspielserie nicht an mehr als fünf
Pflichtspielen der Ostfrieslandklasse D (inklusive entsprechenden Pokalspielen) teilgenommen hat oder das 40. Lebensjahr vollendet hat, zählt zu den Nichtaktiven.
7.) In einer Mannschaft der Nichtaktiven darf kein Aktiver mitspielen. Nichtaktive dürfen bei den Aktiven
mitspielen. In den Juniorenklassen wird nicht nach Aktiven und Nichtaktiven unterteilt.
8.) Der Austragungsmodus richtet sich nach der Anzahl der Anmeldungen.
9.) Die Spiele gelten nicht als vom NFV ausgerichtete Spiele, insbesondere gelten Mannschaften, die
von
Fußballvereinen gemeldet werden, nicht als Vereinsmannschaften.
10.) Die Hallenordnung ist unbedingt zu beachten. Es darf nur mit hellen Sohlen gespielt werden.
11.) Jede Mannschaft muss ihre Kabine 30 Minuten nach dem letzten Spiel sauber verlassen haben. Der
Alkohol- und Tabakgenuss in den Kabinen ist nicht erlaubt. Für mutwillige Schäden haftet die betr.
Mannschaft bzw. der Verein.
12.) Eine Haftung bei Personen- oder Vermögensschäden gegenüber dem Veranstalter ist ausgeschlossen.
13.) Beim Mix-Turnier zählen die Tore der Damen doppelt.
14.) Im gesamten Hallenbereich (Spielfeld & Bande) und im Turnschuhgang sind Getränke und Speisen verboten.
Stand: 26.09.2019